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Nebenwirkungen

Das Arzneimittelgesetz definiert Nebenwirkungen wie folgt:

„Nebenwirkungen sind die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Arzneimittels auftretenden schädlichen unbeabsichtigten Reaktionen. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen; für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, sind schwerwiegend auch Nebenwirkungen, die ständig auftretende oder lang anhaltende Symptome hervorrufen. Unerwartete Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, deren Art, Ausmaß oder Ausgang von der Packungsbeilage des Arzneimittels abweichen.“

In verschiedenen Beipackzetteln ist die Häufigkeit der Nebenwirkungen angegeben. Diese beruhen auf den Ergebnissen von klinischen Studien (siehe Tabelle).

Die in der Packungsbeilage aufgeführten Nebenwirkungen können, müssen aber nicht auftreten.

Nebenwirkungen - Kopfschmerzen

Schwere Nebenwirkungen treten im Regelfall (z. B. Leber- oder Nierenschäden) nur sehr selten auf. Zumeist sind die unerwünschten Wirkungen eher weniger bedeutend (z. B. Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel) und verschwinden entweder nach einer anfänglichen Gewöhnungsphase oder mit dem Absetzen des Medikamentes. Zum Teil sind Nebenwirkungen abhängig von der Dosierung. Wird die Dosis verringert, verringern sich auch die Nebenwirkungen.

Achtung!
Grundsätzlich kann jedes Medikament zu allergischen Reaktionen führen. Sind Allergien bekannt, sollte die Packungsbeilage besonders genau gelesen werden. In diesem Fall sollten mit dem Arzt oder Apotheker eventuelle Alternativen besprochen werden.

Es ist wichtig, den Beipackzettel zu lesen und sich über alle möglichen Nebenwirkungen zu informieren. Machen Sie mit ihrem Arzt oder Apotheker gemeinsam eine Kosten-Nutzen-Analyse. Der Nutzen des Medikamentes sollte auf jeden Fall größer sein als die potenziellen Kosten.

Die „Stiftung Warentest“ weist auf wissenschaftliche Untersuchungen hin, die belegen, dass in mehr als in einem von zwanzig Fällen die Ursachen für eine Krankenhauseinweisung unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln sind.

 

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