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Arzneimittel allgemein

Arzneimittel

Die Wirkung von Medikamenten – oft unterschätzt

Andere Bezeichnungen sind auch Medikamente, Pharmaka oder Präparate. Arzneimittel dienen der Heilung, Linderung, Verhütung oder auch Diagnose von Beschwerden oder Krankheiten. Eine genaue Definition findet sich im § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Arzneimittel beeinflussen in der Regel verschiedene Vorgänge im Körper. Sie können biochemische Prozesse beispielsweise verzögern oder beschleunigen. Wie gut ein Arzneimittel wirkt, hängt also davon ab, wie gut es die jeweiligen Prozesse im Körper beeinflussen kann.

Das Arzneimittelgesetz (AMG) dient dem Schutz für Mensch und Tier. Das AMG regelt, welche Kriterien Arzneimittel erfüllen müssen, um in Deutschland zugelassen zu werden.

Arzneimittel bestehen aus bestimmten natürlichen oder synthetischen Wirkstoffen (Arzneistoffen) und Hilfsstoffen (z. B. Zuckersirup, Gelatine, Fette).

Welche Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln erlaubt sind, wird im § 3 des Arzneimittelgesetztes geregelt:

  1. Chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,
  2. Pflanzen, Pflanzenteile, Pflanzenbestandteile, Algen, Pilze und Flechten in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand,
  3. Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch oder Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder Stoffwechselprodukte

Je nachdem ob ein Arzneimittel aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, bezeichnet man es als Monopräparat oder Kombipräparat.

 

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