Betäubungsmittelgesetz
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ist ein deutsches Bundesgesetz, welches den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln (BtM) regelt, z. B.:
- Herstellung von BtM
- Import oder Export von BtM
- Abgabe und Verschreibung von BtM
- Aufbewahrung
Betäubungsmittel sind Stoffe, die vor allem unangenehme Gefühle wie Angst oder auch Schmerzen aufheben. Sie besitzen einen vermehrtes Missbrauchs- und Suchtpotential. Darüber hinaus können Betäubungsmittel bei übermäßigem Gebrauch die psychische und/oder physische Gesundheit gefährden. Betäubungsmittel im Sinne des BtMG sind keine Drogen. Auch Alkohol ist im Sinne des BtMG kein Betäubungsmittel.
Welche Stoffe Betäubungsmittel sind, ist in den Anlagen I bis III im BtMG aufgelistet:

Anlage I:
Auflistung der nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel, (z. B. Heroin, LSD)
Anlage II:
Auflistung der verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (hierbei handelt es sich vor allem um Suchtstoffe, die für verschiedene Rezepturen gebraucht werden, z. B. Metamfetamin).
Anlage III:
Auflistung der verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. Dies sind die BtM, die ein Arzt verschreiben darf. Dazu zählen z. B.:
- Barbiturate
- Benzodiazepine
- Morphin
- Kokain
- Kodein